ich hab heute bei kabel eins "Abenteuer Leben - täglich Wissen" gesehen und gehört das die polizei dein motorrad beschlagnamt wenn du mehr wie 41km/h zu schnell bist.
stimmt`s???????
oder das wenn du denn db-killer rausholst und erwischt wirst reicht es nicht ihn mur wieder rein zu machen und weiter fahren. nein!! die betriebserlaubniss ist erloschen und du must dein mopet stehen lassen bis du ein gutachten vorweisen kannst und dir dann auf dem amt eine neue betriebserlabnis besorgen.
stimmt`s???????
Würde mich jetzt echt mal interesieren weil so sachen könnten mich betreffen
Stimmt`s????????????????????
Also hatte damit bis jetzt keine probleme!
allerdings hatte ich keinen DB-Killer sondern hab die originalen endtöpfe "geräubert"!!!! konnte mir niemand was nachweisen.
allerdings hatte ich keinen DB-Killer sondern hab die originalen endtöpfe "geräubert"!!!! konnte mir niemand was nachweisen.
GSX 600F (GN72A); EZ:1993;
Umbauten:
Gekürzte Verkleidung; Heckumbau; Doppelscheinwerfer; MRA Scheibe; Lenkerendenblinker u. spiegel; Suberbikelenker; Bridgestone T30; Koso Tacho DB02R; Bandit 4-1 Auspuffanlage; uvm...
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- Kfz MT DC
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Zum ersten kann ich nichts sagen ausser, dss du wohl wahrscheinlich deinen Lappen los sein wirst, wenn das ganze inner Geschlossenen vorgekommen ist.
Zum zweiten:
Wenn du ohne DB Kler rumfährst, ist die Betriebserlaubnis des Moppeds erloschen. Hast du keinen DB-Killer dabei, ists Essig mit der Weiterfahrt. Hast du aber den Killer + die dazugehörige ABE dabei, ists wohl Auslegungssache des blauen Männchens.
Zum zweiten:
Wenn du ohne DB Kler rumfährst, ist die Betriebserlaubnis des Moppeds erloschen. Hast du keinen DB-Killer dabei, ists Essig mit der Weiterfahrt. Hast du aber den Killer + die dazugehörige ABE dabei, ists wohl Auslegungssache des blauen Männchens.
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Die Sache mit dem zu schnell hab ich auch mal woanders gehört, von da kenn ich dass se dir das Möp dann beschlagnahmen wenn du "Wiederholungstäter" bist.
Will heißen erst zahlst, wenn de dann wieder rasen tust, isses wech, es sei denn du hast dadurch ne grobe Gefährdung begangen (riskantes überholen, schneiden ...)
Will heißen erst zahlst, wenn de dann wieder rasen tust, isses wech, es sei denn du hast dadurch ne grobe Gefährdung begangen (riskantes überholen, schneiden ...)
- Carkilla
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Also das mit der Geschwindigkeitsübertretung stimmt!
In Bayern wird das Praktiziert! Wenn du um 40km/h schneller als erlaubt bist dann wird dein Möppi beschlagnahmt!
Hier ein schönes video von ARD, was sehr aufschlussreich ist!
Beschlagnahmung in Bayern
In sachen db-killer hab ich folgendes für dich, da kannst dich schlau lesen!
Achte bitte auch auf den Link im dritten Beitrag!
Copzone
Achja ist keine Umfrage daher verschoben!
In Bayern wird das Praktiziert! Wenn du um 40km/h schneller als erlaubt bist dann wird dein Möppi beschlagnahmt!
Hier ein schönes video von ARD, was sehr aufschlussreich ist!
Beschlagnahmung in Bayern
In sachen db-killer hab ich folgendes für dich, da kannst dich schlau lesen!
Achte bitte auch auf den Link im dritten Beitrag!
Copzone
Achja ist keine Umfrage daher verschoben!